Betriebszeiten Rhein-Center Weiden

Brief des SPD-Ortsvereins und an Herrn Oberbürgermeister Roters bezüglich der Betriebszeiten des Rhein-Centers Weiden vom 10.08.2011

 

Verlängerung der Betriebszeiten Rhein-Center Weiden

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit der letzten Betrieberweiterung im Jahre 2008 hat sich das Rhein-Center zunehmend als Belastung für die Menschen in den umliegenden Wohngebieten entwickelt. Unmittelbar nach Inbetriebnahme der Erweiterung hat das ECE-Management als Betreiber des Rhein-Centers im Oktober 2008 einen Bauantrag gestellt, die im Bebauungsplan in der Baugenehmigung vom 07. März 2007 festgeschriebenen Betriebszeiten von 7:30 Uhr bis 21:00 Uhr auf 6:00 bis 22:00 Uhr auszudehnen.

Zur Prüfung des Antrags hat die Stadt Köln 2009 ein Gutachten zur zwischenzeitlich eingetretenen und künftig zu erwartenden Verkehrs- und Lärmsituation erbeten. Von Seiten des Betreibers (ECE) wurden die bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans zur Erweiterung Rhein-Center für ECE tätigen Firmen IVV GmbH & Co. KG Aachen (Verkehr) und ADU cologne GmbH (Lärm) mit dieser Untersuchung beauftragt. Das nun vorliegende Gutachten zur „Entwicklung des Kfz-Verkehrs des Rhein-Centers Köln-Weiden im Zeitraum 2005 bis 2009 und Ermittlung der verkehrlichen Auswirkungen bei einer Verlängerung der Ladenöffnungszeiten bis 21:00 Uhr“ von IVV GmbH & Co. KG Aachen von September 2009 lässt aufgrund seiner methodischen Mängel erhebliche Zweifel aufkommen, ob auf dieser Grundlage die in Ihrem Schreiben vom 29.07.10 zugesagte „Prüfung des Bauantrags und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, insbesondere die Einhaltung der Nachbarn schützenden Normen“ möglich ist.

Wir bitten Sie deshalb, das Gutachten anhand der von uns unten aufgeführten Kritikpunkte zu überprüfen und in der Konsequenz, die jetzt geforderte Betriebserweiterung nicht zu genehmigen.


Das Gutachten beinhaltet eine vergleichende Auswertung der Parkhausstatistik im Zeitraum 2005 bis 2009, der Kfz-Belastungen an den Ein- und Ausfahrten des Parkhauses in der Zeit vom 24. – 26. Juni in den Jahren 2005 (Freitag – Sonntag) und 2009 (Dienstag – Donnerstag) und eine 4-Stundenzählung am Donnerstag, dem 25. Juni 2009 zwischen 15:00 und 19:00 Uhr an der Aachener Str., die den Querschnittsbelastungen in der Nachmittagsspitzenstunde in den Jahren 2002 und 2006 gegenübergestellt wird. Dabei kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Stellplatznachfrage nach der Erweiterung des Rhein-Centers um 14 Prozent abgenommen hat und dies mit einer Verkehrsreduzierung auf der Aachener Str. um 10 Prozent korreliert. Dies wird als Rückgang des Individualverkehrs infolge der guten ÖPNV-Anbindung und als Hinweis auf eine verlängerte Einlaufphase des erweiterten Rhein-Centers gewertet.

Das vom Betreiber in Auftrag gegebene Gutachten ist aus unserer Sicht methodisch fragwürdig und für eine belastbare Prognose der Verkehrs- und Lärmbelastung ungeeignet:

1. Im Umfeld des Rhein-Centers gibt es keine Parkraumbewirtschaftung. Nach unseren Beobachtungen parken das Centerpersonal und ein Großteil der Rhein-Center-Kunden in den Wohngebieten der Umgebung. Im Rahmen des Bebauungsplans zur Erweiterung Rhein-Center ging IVV Aachen 2005 von einer Fehlparkerquote von 14 Prozent an normalen Werktagen, von 17 Prozent an Samstagen aus. In der Realität wurde dieser Minimalansatz bereits damals überschritten. Seit der Eröffnung des erweiterten Rhein-Centers hat der Trend zum Fehlparken zugenommen, da viele Autofahrer nicht nur Parkgebühren sparen wollen, sondern die steile Einfahrtsrampe zum Parkhaus scheuen.
Daher sind Auswertungen der Parkhausstatistik wie auch Vergleichsbetrachtungen der Ein- und Ausfahrten zur Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen längerer Betriebszeiten nicht aussagekräftig.

 

2. Die gewählte 4-Stundenzählung Querschnittszählung an der Aachener Str. an einem mittleren Werktag ist eine kostengünstige grobe Stichprobenmethode, die nicht geeignet ist, den von extremen Schwankungen bestimmten Verkehr im Weidener Abschnitt der Aachener Str. zuverlässig zu erfassen. Die Höhepunkte des vom Rhein-Center generierten Verkehrs liegen deutlich in der Regelfreizeit der Bevölkerung sowie an Schlechtwettertagen. An den vier Sonntagen, an Brückentagen, freitags nachmittags und samstags im Winter sowie in den übrigen Jahreszeiten kommt es regelmäßig zum Zusammenbruch des Verkehrs in Weiden.
Eine derart atypischer Verkehr kann nur mit einer differenzierten Zählung nach den Richtlinien des Bundesverkehrsministeriums für die Zählung an Bundesstraßen oder eine länger ganztätige elektronische Plattenzählung erfasst werden, wie in 2009 von der Abteilung Luftreinhaltung des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes angeregt.

3. „Um die lärmmässigen Auswirkungen auf die im Umfeld des Rhein-Centers lebenden Menschen weitgehend zu minimieren“, beabsichtigt ECE eine Schließung der Tiefgarageneinfahrt an der Bunzlauer Str. um 20:00 Uhr.
Damit werden die von längeren Betriebszeiten ausgelösten Lärmbelastungen aus einem Mischgebiet mit Praxen und Büros bis zum 3. OG herausgenommen und in allgemeines Wohngebiet verlagert, das im Süden, Westen und Norden an das Rhein-Center angrenzt. Auch die geplante Vorverlegung der Anlieferung in die frühen Tagesrandzeiten von 6:00 bis 7:00 Uhr wirkt sich ausschließlich im allgemeinen Wohngebiet an der Süd-, West- und Nordseite des Rhein-Centers aus.
Zwischen 6:00 und 7:00 Uhr sollen 4 LKW bis 7,5 t im Ladehof, ein LKW über 7,5 t in der Außenanlieferung DM an der Westseite und 1 LKW bis 7,5 t in der Außenanlieferung Rewe an der Südwestecke abgefertigt werden sollen. Dabei ist zu beachten, dass die bauliche Ausgestaltung der Anlieferung zugunsten einer maximalen Ausnutzung des Grundstücks vernachlässigt wurde. Alle Ladepositionen der Außenanlieferung müssen mit mehrfachem Rangieren und lauten Rückfahrsignalen rückwärts angefahren werden. Es gibt keine direkte Ein- und Ausfahrt in den Ladehof, sondern alle Fahrzeuge werden über lange Ein- und Ausfahrspuren parallel der Straße An der alten Post geführt. Diese Defizite sind ursächlich für die erheblichen NO²- Grenzwertüberschreitungen, die an der Ein- und Ausfahrt An der alten Post mittels Passivsammler nachgewiesen sind. Die 2008 erfolgte Verlagerung der Anlieferung vom Innenhof des Einkaufszentrums an den Rand des Gebäudekomplexes hat in den letzten Jahren bereits zu unerträglichen Belastungen in den benachbarten Wohngebieten geführt; dies darf keineswegs durch eine Betriebserweiterung verstärkt werden.

4. Im März 2010 hat das Bauaufsichtsamt die Einbeziehung von Vergleichsdaten ähnlich strukturierter und verkehrlich erschlossener Einkaufszentren zu den Auswirkungen einer Verlängerung der Ladenöffnungszeiten bis 21:00 Uhr sowie einer Abwicklung des Anlieferverkehrs in den frühen Morgenstunden angefordert. IVV GmbH & Co. KG Aachen hat daraufhin im Oktober 2010 die Auswirkungen längerer Ladenöffnungszeiten auf das Verkehrsaufkommen an vier Objekten von ECE (Eastgate, Ring-Center, Gesundbrunnen-Center in Berlin, Altmarkt-Galerie in Dresden) dargestellt. Die zum Vergleich herangezogenen Einkaufzentren sind nicht vergleichbar. Drei davon - das Gesundbrunnen-Center in Berlin-Weddig, das Ring-Center in Berlin-Friedrichshain und die Altmarkt-Galerie in Dresden sind grundsätzlich nicht vergleichbar. Sie liegen in Innenstadtrandlage innerhalb von Mischgebieten mit Einzelhandelskonzentration, haben erheblich weniger Parkplätze und weisen 30 – 55 Prozent der für das Rhein-Center nachgewiesenen Parkvorgänge auf, die sich folglich auch bei längeren Ladenöffnungszeiten nur geringfügig erhöhen.

5. Die Prognosen der Betreibergutachten zu den verkehrlichen Auswirkungen verlängerter Ladenöffnungszeiten stehen in Widerspruch zu den Ergebnissen von Luftschadstoffmessungen des LANUV NRW, die seit 2007 mit Passivsammlern an der Aachener Str. und seit 2009 an der Einfahrt von Parkhaus und Anlieferung An der alten Post erhoben werden.

Die Werte vor dem Haupteingang des Rhein-Centers (LANUV NRW, Passivsammler WEI 1) stiegen von 51 µm Jahresmittelwert im Jahr 2007 auf 61 µm Jahres-mittelwert Stickstoffdioxid in den Jahren 2009 und 2010 an. Damit ist seit zwei Jahren der gesetzliche Schwellenwert nach der Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union (2008/50/EU) überschritten, der Sofortmaßnahmen zur Verkehrsreduzierung und – verflüssigung erfordert. Da die verkehrliche Situation im Bereich der Messtelle bis auf die Einführung einer neuen Buslinie nach Widdersdorf am Verknüpfungspunkt Weiden Zentrum unverändert blieb, belegt der markante Anstieg der Werte eine Zunahme der Verkehrsbelastung nach Erweiterung des Rhein-Centers. Die Messergebnisse an der Parkhauseinfahrt des Rhein-Centers An der alten Post (LANUV NRW, Passivsammler WEI 2) betrugen im Jahr 2010 48 µm NO² Jahresmittelwert, lagen also 20 Prozent über dem seit dem 01.01. 2010 verbindlichen Grenzwert der EU-Richtlinie und der 39. BImSchV von August 2010. Damit ist inzwischen nachgewiesen, dass die Besucher- und Anlieferungsverkehre unzulässig hohe Luftschadstoffimmissionen verursachen, die den Gewerbeimmissionen des Rhein-Centers zuzurechnen sind.

Die Betreibergutachten sparen den Aspekt der centerbedingten Luftschadstoffimmissionen vollständig aus, der die früheren Prognosen der jetzt erneut tätigen Firmen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes widerlegt. Die auf einer Machbarkeitsstudie Verkehr von IVV GmbH & Co KG Aachen basierende Prognose der iMA cologne (Partnerunternehmen von ADU cologne) von März 2006 ging von einer Einhaltung der ab 01.01.2010 verbindlichen Grenzwerte für NO² und PM10 aus und nahm allenfalls vor dem Haupteingang eine geringfügige Überschreitung für Stickstoffdioxid an.

Das Rhein-Center liegt mitten von Wohngebiet, 500 m von der westlichen Stadtgrenze entfernt. Größe und Ausgestaltung liegen deutlich über einem Bezirkszentrum, für das gemäß Nahversorgungskonzept 2010 eine Verkaufsfläche von 20.000 m² als Orientierungswert gilt. Die Spitzenzeiten des Rhein-Centers fallen in die Freizeit der Anwohner, die in dieser Zeit in ihren Wohnungen Ruhe und Erholung suchen. Unmittelbar betroffen und in ihrer Lebensgestaltung massiv eingeschränkt sind ca. 800 Mieter und 100 Eigentümer. Nach einer Ausweitung der Betriebszeiten wären sie gezwungen, ihre Schlaf- und Wachzeiten den Ladenöffnungszeiten des Rhein-Centers anzupassen.

Aus den oben genannten Gründen bitten wir Sie dafür zu sorgen, dass der im Bebauungsplan und in der Baugenehmigung vom 07.03.2007 definierte Kompromiss zwischen Geschäfts- und Wohninteressen nicht einseitig zu Lasten der Weidener Wohnbevölkerung verschoben wird, und „Nachteile für die Lebensqualität der angrenzenden Wohnbereiche“ verhindert werden.

 

Mit Dank für Ihre Aufmerksamkeit und freundlichen Grüßen

Jakob Schüller
(Ortsvereinsvorsitzender)